TitelIII. Nachweis derjenigen Einwohner, welche ein stehendes Gewerbe betreiben, sowie derjenigen Beamten und Geschäftsmänner, welche am häufigsten mit dem Publikum im Verkehr stehen und in Anspruch genommen werdenStrukturtypAbschnitt Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Einzelseitenansicht